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Grundsatzerklärung 

ZUR ACHTUNG VON MENSCHEN- UND UMWELTRECHTEN BEI AWG

Wir, die AWG Allgemeine Warenvertriebs-GmbH (nachfolgend „AWG“), sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus und setzen somit die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte um.

Grundsatzerklärung

Lieferantenkodex 

LIEFERANTENKODEX FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT MIT LIEFERANTEN VON TEXTIL- UND HANDELSWAREN

Die AWG Allgemeine Warenvertriebs-GmbH (nachfolgend: „AWG“) erkennt die Notwendigkeit der ihr obliegenden Sorgfaltspflichten und bekennt sich unbeschränkt und ausdrücklich zur Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten. Wir betrachten die Einhaltung dieser Rechte als integralen Bestandteil einer vertrauensvollen und langfristigen Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern. In Übereinstimmung mit unseren moralischen Werten erwarten wir das gleiche Engagement von unseren Geschäftspartnern (Zulieferern, Produzenten, Dienstleistern sowie jeglichen weiteren Geschäftspartnern).

Lieferantenkodex

LkSG Bericht

BERICHT ZUM LIEFEREKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.

LkSG Report 01.2024-12.2024